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Flohmarkt FAQ

Preise

18 m² (6x3m) STAND OHNE FAHRZEUG

=> 20,- € und Eckplatz 25,-€

36m² (6x6m) STAND MIT PKW

=> 30,-€ und Eckplatz 35,-€

50m² (8,3x6m) STAND MIT WOHNMOBIL

=> 35,-€ und Eckplatz 40,-€

Veranstaltungszeiten

Der ESKAGE Flohmarkt findet am Samstag, 20.07.2024 von 6 bis 16 Uhr statt.

Aufbau für Verkäufer ist am vorherigen Freitag von 16 bis 20 Uhr und am Samstag ab 4 Uhr.

Zwischen 6 und 16 Uhr darf auf dem Gelände kein Fahrzeug bewegt werden. Der Platz muss bis spätestens 18 Uhr geräumt sein.

Veranstaltungsort

Auf dem Volksfestplatz an der Niederwerrner Straße in 97421 Schweinfurt

Teilnehmer

Gewerbliche Gebrauchtwarenhändler und nicht gewerbliche Anbieter

Zu verkaufende Produkte

Verkauft werden dürfen alle typischen Flohmarktartikel und Gebrauchtwaren. Es dürfen insbesondere keine Neuwaren (z.B. Messesortimente wie Modeschmuck, Handyzubehör, Gürtel, Autopflegemittel, Haushaltsgeräte, Haushaltsreinigungsmittel usw.) angeboten werden. Die angebotenen Gegenstände und Waren müssen an Ort und Stelle zur tatsächlichen Übergabe an den Kunden bereitliegen und nach Abschluss des Kaufvertrages ausgehändigt werden. Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen oder das Aufsuchen von Bestellungen, bzw. das Angebot von Leistungen aufgrund von Mustervorlagen, aus Katalogen und die bloße Werbung für Waren sind nicht zulässig.

Verbotene Waren

Explosionsgefährlichen Stoffen die den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes unterliegen

Schusswaffen und Munition, Hieb- und Stoßwaffen die den Vorschriften des Waffengesetzes unterliegen

Jugendgefährdenden Schriften und Bildträger, insbesondere mit pornographischem Inhalt

Gegenstände mit nationalsozialistischem oder rechtsradikalen Bezug oder Inhalten, wie z.B. Urkunden, Zeichen, Orden, Fahnen, Ehrenzeichen, sonstige Kriegsgegenstände, Militärbekleidung, sonstige Bekleidung oder Gebrauchsgegenstände mit entsprechenden Aufdrucken oder Kennzeichnungen.

Haftung

Die ESKAGE übernimmt keine Haftung für die verkaufte Ware und für Unfälle und Schäden im Veranstaltungsbereich.

Ausweispflicht

Lt. Anordnung der Stadt Schweinfurt Bescheid von 2019, Ziffer II Absatz 5, müssen sämtliche Aussteller und Anbieter während der gesamten Veranstaltung an ihren Ständen ihren Familiennamen mit einem ausgeschriebenen Vornamen, bzw. den eingetragenen Firmennamen, sowie die vollständige Anschrift in deutlich lesbarer Schrift anbringen.

Speisen und Getränke

Es stehen Ihnen am Samstag zahlreiche Stände mit warmen und kalten Speisen, Kuchen und Getränken zur Verfügung. Auch am Freitag werden wir ab 16 Uhr Kaffee und Kuchen verkaufen.

Sonstige Verbote

Radios, Lautsprecher und andere Lärmquellen sind nicht erlaubt. Zeltnägel, usw. dürfen nicht in die Bodenfläche eingeschlagen werden. Stolperfallen sind zu entfernen. Offenes Feuer und Grillen ist untersagt.